Pflegerische Leistungen (SGB XI)
- Hilfe bei der Körperpflege/Grundpflege
- Unterstützung bei Ausscheidungen
- Lagern, Betten, Mobilisieren
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme/ Essenszubereitung
- Allgemeine palliative Versorgung
- hauswirtschaftliche Versorgung
- Pflegeberatung nach § 37,3 SGB XI beim Erhalt von Pflege
Diese Einsätze werden mit den zuständigen Kranken- und Pflegekassen abgerechnet.
Behandlungspflege (SGB V)
- Ausführung ärztlicher Verordnungen (Verbände, Injektionen, Medikamentengabe)
- OP-Nachsorge
- Betreuung chronisch und psychisch Kranker
- Parenterale Ernährung
Unsere Serviceleistungen
Kranken- und Pflegekassen decken nicht alle erforderlichen Hilfen ab.
Wir schließen Lücken:
- Vorbereitung und Begleitung bei einer Pflegegradbeantragung
- Einholen von Rezepten und Medikamenten
- Vermittlung von Pflegehilfsmitteln:
- Hausnotruf
- Fußpflege
- Physiotherapie
- Fahrdienst
- Essen auf Rädern
- Friseur u. a.
- Hilfe im Haushalt:
- Reinigung des Wohnbereiches
- Reinigung des Treppenhauses
- Fenster putzen
- Individuelle Absprachen können getroffen werden
Gerne überlassen wir Ihnen unseren Leistungskatalog.